| VORWORT Menschen
            muslimischen Glaubens sind an bestimmte Speisegesetze gebunden.
            Sie wollen nicht nur gesundheitlich Unbedenkliches essen,
            sondern ihre Lebensmittel sollen auch .halal” sein, d.h. den
            Vorschriften des
            Islams entsprechen. Aufgrund der Speisegesetze des Islams sind
            bestimmte Lebensmittel und Lebensmittelzutaten fur Muslime tabu. Die
            Verbraucherzentrale des Landes Bremen e.V. weiss allerdings aus
            zahlreichen Beratungsanfragen,
            dass viele muslimische VerbraucherInnen hauptsachlich
            Bestandteile vom Schwein oder Zusatzstoffe daraus meiden mochten.
            Leider
            ist es nicht einfach, mitunter gar unmoglich, in Supermarkten
            Lebensmittel gezielt
            danach auszuwahlen. Ist der Emulgator E471 aus tierischen oder
            pflanzlichen Rohstoffen gewonnen? Sind die eingesetzten Fette
            vom
            Schwein? Was steckt in einer zusammengesetzten Zutat? Diese und
            ahnliche Fragen werden auf der Zutatenliste nicht beantwortet. Die Verbraucherzentrale
            des Landes Bremen e.V. hat deshalb einen Einkaufsführer für
            muslimische Verbraucher und Verbraucherinnen erarbeitet, in dem
            auf Lebensmittelzutaten eingegangen wird, die nicht eindeutig
            gekennzeichnet werden
            mussen und von Muslimen im allgemeinen gemieden werden. Wir
            haben deshalb bundesweit Lebensmittelhersteller gebeten, uns die
            Lebensmittel
            zu nennen, die diese Voraussetzungen erfullen. 110 von 390
            Herstellern reagierten auf unser Schreiben, 80 nannten uns ihre für
            Muslime
            geeigneten Produkte, die wir im Folgenden vorstellen.
            Selbstverstandlich treffen
            wir mit dieser Liste keine Aussagen uber den Halal-Status der
            Lebensmittel. |